Industrie, Energie & Landwirtschaft · KANZLEISUCHE

Steuerberater für Forstbetriebe und Waldbesitzer

Holzeinschlag, Lagerung und Verkauf fallen häufig in verschiedene Zeiträume. Die Kanzlei sollte nachvollziehen können, welche Flächen und Holzbestände zu welchem Betrieb gehören.

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Was ist beim Kanzleiwechsel mit eingeschlagenem, unverkauftem Holz?

Gehen Sie vom Übergabestichtag aus und notieren Sie für jedes relevante Polter Menge, Lagerplatz und Verkaufsstand. Ist Holz bereits verkauft, aber noch nicht abgeholt, kennzeichnen Sie diesen Fall zusammen mit dem Vertrag. Damit kann die Kanzlei den Bestand mit den späteren Abfuhrlisten und Käufergutschriften in Verbindung bringen.

Was ändert sich, wenn ich auch für andere Waldbesitzer arbeite?

Neben Verkäufen aus eigenem Wald können Einnahmen für Einschlag, Rücken oder Transport stehen. Bringen Sie je ein Beispiel für einen Holzverkauf und einen Dienstleistungsauftrag mit. Besprechen Sie, ob sich Maschineneinsatz und Fremdleistungen nach Auftrag auswerten lassen. Das hilft bei der Frage, welche Tätigkeiten den größten Teil der Maschinenstunden beanspruchen.

Das hilft beim ersten Gespräch

  • Flächen- und Bestandsübersicht
  • Holzverkaufsabrechnungen
  • Aufträge an Forstunternehmen

Eine Frage für die neue Kanzlei

Wie stimmen wir geerntete, gelagerte und verkaufte Holzmengen miteinander ab?