Handel, Waren & Onlinegeschäft · KANZLEISUCHE
Steuerberater für Kunsthandel, Antiquitäten und Gebrauchtwaren
Eigene Ware und Kommissionsware können im gleichen Verkaufsraum stehen. Für die Kanzleisuche sind die Einkaufsnachweise und Ihre Abrechnungen mit Einlieferern besonders aussagekräftig.
Passende Kanzlei anfragen →Wie unterscheide ich eigene Ware von Kommissionsware?
Eine Galerie verkauft zwei Bilder am selben Tag. Das erste gehört der Galerie, das zweite der Künstlerin, mit der eine Provision vereinbart wurde. Geben Sie der Kanzlei für beide Verkäufe ein Beispiel mit Inventarnummer, Vereinbarung und Abrechnung. Klären Sie, wo der noch auszuzahlende Betrag für die Künstlerin sichtbar bleibt.
Was braucht meine neue Kanzlei bei Ankäufen von Privatpersonen?
Wählen Sie einen typischen Ankauf, etwa einen Schrank aus einer Haushaltsauflösung. Zeigen Sie, wie Ankaufspreis, Zahlung und spätere Reparaturkosten dem Stück zugeordnet werden. Legen Sie der Kanzlei beim Wechsel zusätzlich eine Liste unverkaufter Ware vor. Sie kann Ihnen dann konkret sagen, zu welchen Stücken Angaben oder Belege fehlen.
Das hilft beim ersten Gespräch
- Bestandsliste mit Eigentumszuordnung
- Muster einer Kommissionsabrechnung
- Ankaufsbeispiel von privat
Eine Frage für die neue Kanzlei
Wie dokumentieren wir die Zuordnung von Eigenbestand und Kommissionsware?