Verkehr, Fahrzeuge & Logistik · KANZLEISUCHE

Steuerberater für Lagerlogistik und Fulfillment-Dienstleister

Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und Versand werden oft einzeln berechnet. Für Ihre Kanzlei ist wichtig, welche Bestände Ihnen und welche Ihren Auftraggebern gehören.

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Wie grenze ich Kundenware von eigenen Beständen ab?

In einem Regal liegen Kartons des Auftraggebers, im nächsten Ihr eigenes Verpackungsmaterial. Für die Abstimmung zum Jahresende ist ein Lagerexport mit Eigentümerkennzeichen hilfreicher als eine Gesamtsumme. Gehen Sie mit der Kanzlei eine Beispielposition durch und klären Sie, wie Retouren, beschädigte Artikel und Bestandsdifferenzen dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden.

Welche Leistungen sollte meine Auswertung getrennt zeigen?

Ein Händler nutzt wenig Fläche, verursacht aber viele einzelne Picks und Retouren. Bei einem anderen Kunden bleiben Paletten monatelang stehen. Wenn Sie Lagergeld, Versand und Bearbeitungsleistungen je Kunde unterscheiden, können Sie die Verträge aussagekräftiger vergleichen. Fragen Sie, ob Ihr Warenwirtschaftsexport diese Werte bereits für die Kanzlei bereitstellt.

Das hilft beim ersten Gespräch

  • Lagerstandorte und Eigentumszuordnung
  • Leistungsabrechnung je Kunde
  • Muster eines Lagerreports

Eine Frage für die neue Kanzlei

Wie trennen wir eigene Waren von den Beständen unserer Fulfillmentkunden?