Gastronomie, Tourismus & Freizeit · KANZLEISUCHE
Steuerberater für Reisebüros und Reiseveranstalter
Vermittelte Reisen und selbst zusammengestellte Angebote haben unterschiedliche Vertrags- und Zahlungswege. Nennen Sie, wer Vertragspartner des Reisenden ist und wer Kundengelder vereinnahmt.
Passende Kanzlei anfragen →Warum fragt die Kanzlei, wer die Reise veranstaltet?
Ein Reisebüro kann eine Pauschalreise eines Veranstalters vermitteln und daneben eine eigene Gruppenreise anbieten. Wer das Geld des Kunden erhält und wer Hotel oder Bus bezahlt, ist in beiden Fällen unterschiedlich. Zeigen Sie für jedes Geschäftsmodell eine Buchungsbestätigung mit Zahlungsweg. So weiß die Kanzlei, welche Verträge und Abrechnungen sie näher ansehen muss.
Wie übergebe ich Stornos und offene Provisionen?
Ein Kunde storniert im Oktober, die Provisionskorrektur erscheint erst auf der nächsten Veranstalterabrechnung. Halten Sie Buchungsnummer, Stornodatum und die noch erwartete Abrechnung zusammen. Vereinbaren Sie beim Wechsel, wer solche offenen Vorgänge nachhält. Eine Liste der betroffenen Buchungen ist dafür hilfreicher als der Saldo des Bankkontos allein.
Das hilft beim ersten Gespräch
- Muster einer Buchungsbestätigung
- Veranstalter- und Agenturabrechnung
- Übersicht über erhaltene Kundenzahlungen
Eine Frage für die neue Kanzlei
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Unterscheidung unserer Vermittlung und Eigenveranstaltung?