Eine Rentnerin bezieht seit mehreren Jahren eine gesetzliche Altersrente. Im Sommer hat sie eine Wohnung geerbt, deren Mieter weiterhin Miete und Nebenkostenvorauszahlungen überweist. Bisher brauchte die Rentnerin kaum Unterlagen für das Finanzamt. Jetzt muss die Kanzlei sowohl die Renteneinkünfte als auch die Vermietung beurteilen. Der monatliche Zahlungseingang auf dem Girokonto allein lässt noch keinen Rückschluss auf die zu erwartende Steuer zu.
Welche Rentenunterlagen die Kanzlei braucht
Die gesetzliche Rentenversicherung meldet die relevanten Werte an das Finanzamt. Eine Übersicht über die gemeldeten Beträge können Sie als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Besonders hilfreich ist sie, wenn die Kanzlei eine Steuerschätzung erstellen oder Abweichungen nachvollziehen soll. Teilen Sie außerdem mit, wann die Rente begonnen hat. Für die Besteuerung einer gesetzlichen Altersrente spielt der Rentenbeginn eine Rolle.
Weitere Leistungen sollten Sie getrennt aufführen. Das können eine Betriebsrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine Zahlung aus dem Ausland sein. Für jede Leistung helfen der Name der zahlenden Stelle und die jeweilige Jahresbescheinigung. Eine automatische Datenmeldung beantwortet für sich allein noch nicht die Frage, ob Sie für ein bestimmtes Jahr eine Erklärung abgeben müssen. Ein bereits erhaltenes Aufforderungsschreiben des Finanzamts gehört daher ganz oben in Ihre Unterlagen.
Für die Wohnung einen eigenen Jahresüberblick erstellen
Ordnen Sie Einnahmen und Kosten je Objekt und Kalenderjahr. Vermerken Sie Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlungen und Nachzahlungen aus Abrechnungen mit dem tatsächlichen Zahlungsdatum. Bei den Kosten helfen die Jahresabrechnung der Verwaltung, Rechnungen für Reparaturen, Versicherungsbeiträge und Nachweise über Darlehenszinsen. Ein Kontoauszug über die monatliche Kreditrate zeigt ohne Tilgungsplan häufig nicht, welcher Teil auf Zinsen entfällt.
Bei einer geerbten Wohnung sind die früheren Anschaffungsunterlagen und Abschreibungsaufstellungen des Erblassers besonders wertvoll. Ist nur ein Anteil der Wohnung auf Sie übergegangen oder gibt es eine Erbengemeinschaft, sollte die Kanzlei diese Eigentumsverhältnisse kennen. Notieren Sie auch Zeiten der Selbstnutzung, eines Leerstands und eines Mieterwechsels.
So beschreiben Sie Ihren Beratungsbedarf
Für die erste Anfrage reichen die Rentenarten, die Zahl der vermieteten Objekte, das betroffene Jahr und etwaige Fristen. Ein Satz wie „Gesetzliche Altersrente, seit Juli eine geerbte Mietwohnung, erste Erklärung mit Vermietung“ ist konkreter als eine lange Aufstellung einzelner Belege. Die neue Kanzlei kann gezielt zurückfragen und Ihnen sagen, welche Unterlagen sie für die Übernahme zuerst benötigt.