Bau, Handwerk & Gebäudedienste · KANZLEISUCHE
Steuerberater für Reinigungsfirmen und Gebäudereinigung
Entscheidend ist oft der einzelne Objektvertrag. Wenn Personal an mehreren Standorten arbeitet, müssen Arbeitsstunden, Lohn und Abrechnung auch nach dem Wechsel zusammenpassen.
Passende Kanzlei anfragen →Woran erkenne ich einen passenden Steuerberater für meine Reinigungsfirma?
Nehmen Sie einen typischen Auftrag Ihrer Gebäudereinigungsfirma. Für ein Bürohaus zahlen Sie Lohn für Frühschichten, Vertretungen und gelegentliche Glasreinigung. Der Kunde zahlt eine monatliche Pauschale. Fragen Sie die Kanzlei, wie Sie Stunden und Lohnkosten je Objekt zusammenführen können. Damit sehen Sie bei der nächsten Preisrunde, ob der Auftrag die tatsächlichen Einsatzzeiten noch deckt.
Wie wechsle ich mit einer Reinigungsfirma die Lohnabrechnung?
Legen Sie einen konkreten Übergabemonat fest. Betreut eine Reinigungskraft morgens zwei Treppenhäuser und abends eine Praxis, muss die neue Kanzlei wissen, wo die Stunden erfasst und wer sie freigibt. Bereiten Sie das Verfahren mit einem anonymisierten Wochenplan vor. Klären Sie auch, wer Korrekturen für Schichten bearbeitet, die vor dem Wechsel geleistet wurden.
Das hilft beim ersten Gespräch
- Objektliste und Abrechnungsturnus
- Muster einer Stundenauswertung
- Letzter abgeschlossener Abrechnungsmonat
Eine Frage für die neue Kanzlei
Können Sie die Lohnkosten unseren Reinigungsobjekten zuordnen?